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Was ist der Partnerschaftsbonus?

Generell gibt es Elterngeld in drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Du kannst Diese Varianten auch miteinander kombinieren.

Der Partnerschaftsbonus soll Eltern unterstützen, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben untereinander aufteilen, indem beide Elternteile jeweils 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten bekommen. 

Um diese zusätzlichen Monate zu erhalten, müsst Ihr in 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate des Kindes 25-30 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei ist es nicht notwendig, dass Ihr in jeder Woche genau 25-30 Stunden arbeitet. Wichtig ist, wie viele Wochenstunden Ihr pro Monat durchschnittlich arbeitet. Überstunden werden eingerechnet und Minusstunden abgezogen. Tage, an denen Ihr Geld verdient, aber nicht arbeitet (z.B. Urlaubstage und Feiertage) gelten als Arbeitstage.

Ihr könnt dieses Angebot auch dann nutzen, wenn Du und der andere Elternteil Euer Kind getrennt erzieht. Wenn Du alleinerziehend bist, kannst Du den Partnerschaftsbonus auch alleine nutzen. Dann reicht es aus, wenn nur Du in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten 25-30 Stunden pro Woche arbeitest.

Beachte: Wenn Ihr den Partnerschaftsbonus erhaltet, aber die Voraussetzungen dafür bei Dir oder dem anderen Elternteil nicht mehr gegeben sind, dann werden von beiden Elternteilen die bereits erhaltenen Beträge zurückgefordert.

Noch mehr Infos zu dem Partnerschaftsbonus findest Du übrigens hier: https://www.daselterngeld.de/elterngeld/partnerschaftsbonusmonate-beim-elterngeld-wann-kannst-du-sie-nutzen/

oder auch in dem Informations-Flyer zum Elterngeld der offiziellen Seite des Familienministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit--73770 . 

 

Gesetzesänderung ab dem 01.09.2021: 

Für Kinder, die nach dem  01.09.2021 geboren wurden, gilt die neue Regelung von 24-32 Wochenstunden. Maßgebend ist dabei der Geburtstermin (nach dem 01.09.2021), nicht der Zeitpunkt der Antragstellung. Außerdem dürfen nach der neuen Regelung auch nur mindestens 2 der möglichen 4 Parnterschaftsbonus-Monate gezogen werden (bis zum 01.09.2021 müssen alle 4 Monate in Anspruch genommen werden). Eine weitere große Erleichterung: Kommt es während dieser Monate beispielsweise zu einer Unter- oder Überschreitung der Wochenstundengrenze, muss der Bonus nur noch für den betroffenen Monat zurückgezahlt werden.

 

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