Der Gesetzgeber schreibt in den meisten Fällen nicht vor, mit Hilfe welcher Dokumente ein Nachweis erbracht werden muss. Es ist lediglich nötig, dass die jeweiligen Angaben nachgewiesen werden. Für bestimmte nachzuweisende Sachverhalte, eigenen sich in der Regel bestimmte Dokumente (z.B. für den Nachweis von Einkommen - Gehaltsabrechnung oder Steuerbescheid, für den Nachweis des Krankenversicherungsstatus - ein Schreiben der Versicherung, ...).
Es können aber auch andere Dokumente genutzt werden. Wichtig ist, dass aus dem Nachweis die Höhe des angegebenen Wertes hervorgeht. Die Dokumente prüft letztendlich Deine zuständige Elterngeldstelle. Wir können daher nur eine generelle Empfehlung dafür aussprechen, welche Angaben mit welchen Dokumenten nachgewiesen werden können. Ob und welche anderen Nachweise die Elterngeldstelle noch anerkennt, können wir Dir leider nicht im konkreten Einzelfall sagen. Wende Dich dazu bitte an die für Dich zuständige Elterngeldstelle.
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